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Erich Wulffen * 03.10 1862 Dresden + 10.07. 1936 Dresden
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Über Erich Wulffens Verdienste als Jurist ("Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich", 1905), , Kriminologe ("Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten", 1905) oder Kriminalpsychologe ("Psychologie des Verbrechers", 1908-13) mag man sich bis heute trefflich streiten. Seine belletristische Produktion indes ist längst vergessen und harrt weiterhin der Analyse. Einige der Kriminalromane Wulffens seien daher interessierten Lesern und Wissenschaftlern bereitgestellt. Nähere Informationen zu den juristisch-kriminalistischen Werken Wulffens sowie zum Thema allgemein findet man im Weblog →"Notizen und Texte" von Joachim Linder (bei dem wir uns an dieser Stelle für die Bereitstellung des "Michael Argobast" bedanken), dort auch die als PDF-Dokument verfügbare zeitgenössische Würdigung von Leben und Schaffen Wulffens in einer →Festschrift anlässlich seines 70. Geburtstages (auch mit Berücksichtigung seiner "Krimi"-Produktion).
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